top of page

 Der Grund, weshalb Sie eine Immobilie Bewertet haben möchten hilft mir bei der Findung des angemessenen Bewertungsverfahrens und welcher mit welchem Umfang und Genauigkeit die Bewertung stattfinden muss.

​

Beispiele:

​

  • Beratung

  • Verkehrswert-Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

  • Analyse von Gutachten

  • Analyse der Erträge und dem Ertragspotenzial

  • Plausibilitätsprüfung der Gutachten Dritter (Online Kurzgutachten)

  • Konzeptstudien und Erarbeitung von Nutzungsoptionen

​

Wir ermitteln Verkehrswerte bzw. Marktwerte von Immobilien

- Grundstücke, bebaut oder unbebaut
- wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, wie Wohnhaus, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus... 
- gewerblich genutzte oder gemischt genutzte Grundstücke, Verwaltungsgebäude, Industrieliegenschaften, Einkaufsmärkte...
- Spezialimmobilien wie Autohaus, Tankstelle, Bahnhof, Baudenkmal...
- Betreiberimmobilien wie Hotel, Gaststätte, Restaurant...

Wir erstellen Verkehrswertgutachten /Marktwertgutachten für folgende Anlässe:

Bilanzierung von Immobilien nach internationalen Rechnungslegungssystemen

Gewerbliche Immobilien, bzw. Immobilien im Betriebsvermögen sind im Jahresabschluss zu bilanzieren. Welcher Bilanzansatz zu wählen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
In Absprache mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater, bzw. Wirtschaftsprüfer ermitteln wir auftragsbezogen Nettoveräußerungswerte, Marktwerte, Zeitwerte (fair values), Bodenwerte, Nutzungswerte.

Nachlassregelung / Erbschaft

Sie wollen im Vorgriff auf Ihr Testament Ihren Erben bzw. anderen Personen bereits heute eine Schenkung zukommen lassen. Hierzu benötigen Sie zur gerechten Aufteilung der Werte auch ein unabhängiges Wertgutachten über Ihren Immobilienbesitz. 
Dies gilt auch für andere familiäre Anlässe: wenn sich beispielsweise die Miterben einer Erbengemeinschaft mit dem auszuzahlenden Erben nicht über den Wert einer Immobilie einigen können.

Scheidung

Sowohl für gerichtliche als auch außergerichtliche Zwecke erstellen wir Wertgutachten bei Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehepartnern, beispielsweise für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs.

Schiedsgutachten

Zunehmend gewinnt die vorprozessuale Tätigkeit des Sachverständigen an Bedeutung, wobei eine streitvermeidende, schadensverhütende und streitschlichtende Dienstleistung im Vordergrund steht. Hierzu gehört insbesondere das Schiedsgutachten, das von zwei Vertragspartnern in Auftrag gegeben wird und dessen Ergebnis bindende Wirkung hat.
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien (z.B. Erben oder in Scheidung lebende Ehepartner) durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden.

Wir erstellen Beleihungswertgutachten zur Vorlage beim Kreditinstitut:
Beleihungswertermittlung

Vor allem Kreditinstitute, die aufgrund ihrer dezentralen Struktur regional nicht vertreten sind, benötigen zur Ergänzung ihrer Beleihungsunterlagen Wertgutachten über die zu beleihenden Grundstücke und Gebäude.
Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen orientieren sich bei der Gewährung von Krediten gegen Grundpfandrechte an dem angenommenen Wert des zu beleihenden Objekts. Dieser Wert wird als Beleihungswert bezeichnet. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert; er hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch bei Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen in Jahrzehnten durchgesetzt. Eine direkte Bezugnahme auf den Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB ergibt sich aus der Bewertungsvorschrift des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 30.12.1996. Für eine fachgerechte Wertermittlung zum Zwecke der Beleihung kommt regelmäßig nur der angenommene normale Verkaufsfall bei normalen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Wertschätzung als Ausgangslage in Betracht; also nicht der extrem hohe Liebhaberpreis und nicht der gegebenenfalls gedrückte Zwangsversteigerungspreis.

Im persönlichen Gespräch wird geklärt, welche Leistung angemessen und erforderlich ist.

​

Kontaktieren Sie mich unter 017696497547

oder schreiben Sie mir eine E-mail: arthur.heidt@gmail.com

Immobilienbewertung

bottom of page