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Wirtschafts- und ingeneurwissenschaftliches

Sachverständigen Büro für Bewertung von Wohn und Gewerbeimmobilien. Mit Sitz in Magdeburg

Ich erstelle qualifizierte Verkehrswertgutachten oder Marktwertgutachten über Immobilien und oder Grundstücke. Das Honorar wird in der Regel nach der Honorar-Richtlinie des BVS abgerechnet. Die Fertigstellung der Immobiliengutachten erfolgt erfahrungsgemäß 5 - 6 Wochen nach Eingang aller notwendiger Objektunterlagen und Auskünfte.

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Eingige Anlässe, die ein Wertgutachten erfordern sind:

  • Das Kaufen und Verkaufen von Immobilien und Grundstücken

  • Die Erbauseinandersetzungen einer Erbengemeinschaft

  • Vermögensauseinandersetzungen bei einer Scheidung

  • Bilanzielle Vermögensbewertung bei Einlage oder Entnahme einer Sachanlage für Körperschaften

 

Unter Immobilien ist im einzelnen zu verstehen:

  • Bebaute oder unbebaute Grundstücke

  • wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, wie Wohnhaus, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus

  • gewerblich genutzte oder gemischt genutzte Grundstücke, Verwaltungsgebäude, Industrieliegenschaften, Einkaufsmärkte, Hotels

Auch Verkehrswerte von Rechten und Marktwerte von derart belasteten Grundstücken können ermittelt werden:

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Nießbrauch, Erbbaurecht, Wohnungs- und Wohnrecht, Leibgedinge, Reallasten, Altenteil, Fahrrecht, Wegerecht, Notwegerecht, Überbau, Leitungsrecht, Baulast...

 

Der Markwert bzw. Verkehrswert:

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Als Marktwert wird ein theoretischer Preis angesehen, der unter Einhaltung der Definition zum Bewertungsstichtag mit größter Wahrscheinlichkeit am Markt erzielt werden könnte. Es ist der höchste Preis, der erwartungsgemäß durch den Verkäufer erzielt werden kann und gleichzeitig der für den Käufer vorteilhafteste Preis.

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Die Praxis der Ermittlung des Marktwerts von Grundstücken ist mit der Legaldefinition des Marktwerts im BauGB und den hierzu erlassenen Rechtsvorschriften und Richtlinien des Bundes (BauNVO, II BV, WertV; WertR einschließlich der Erlasse des BMBau, den NHK 2000, WaldR 2000, LandR 78, BauNVO, II BV, WoFlVO) begrifflich und verfahrensmäßig weiter gefestigt worden.

 

Legaldefinition Verkehrswert / Marktwert nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

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Wie wird der Verkehrswert und Marktwert geschätzt?

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Ich verwende zur Wertermittlung vorrangig die in der deutschen Wertermittlungsverordnung normierten Verfahren. Daneben oder zusätzlich können auch beliebige andere Verfahren angewendet werden. So besteht die Möglichkeit, dem aus dem Markt abgeleiteten Ertragswert das „allgemeine Investorenmodell“ gegenüberzustellen. Die Plausibilisierung der ermittelten Werte kann aber auch anhand der Ellwood-Methode oder eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens erfolgen.

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